AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen der Improove GmbH, Neubaugasse 64-66, 3/7, 1070 Wien, Österreich (nachfolgend „Unternehmen") und der in der Projektdienstleistungsvereinbarung (PSA) genannten Partei (nachfolgend „Kunde"). Sie gilt für alle SEO- und Berichtsdienste sowie weitere vom Unternehmen angebotenen Dienste.
Laufzeit und Kündigung
Die Vereinbarung tritt mit dem in der PSA angegebenen Datum in Kraft. Jede Partei kann kündigen, wenn die andere gegen wesentliche Verpflichtungen verstößt und dies nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Benachrichtigung behebt. Das Unternehmen kann die Vereinbarung sofort kündigen bei: (i) Zahlungsausfall über 90 Tage nach Rechnungserhalt; oder (ii) mangelnder Zusammenarbeit des Kunden oder Behinderung der Fähigkeit des Unternehmens, die Dienstleistungen zu erbringen.
Keine Exklusivität
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, stellt nichts in dieser Vereinbarung eine Verpflichtung dar, keine Verträge mit Dritten einzugehen. Diese Vereinbarung gewährt weder dem Unternehmen noch dem Kunden exklusive Rechte.
Angebote, Präsentationen, Annahme
PSA-Angebote sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders bestimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Präsentationen, die vor Abschluss einer Vereinbarung erbracht werden, begründen einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Alle Präsentationsunterlagen sind zurückzugeben; Kopien sind nicht gestattet.
Dienstleistungsverbesserung
Das Unternehmen strebt eine bevorzugte Positionierung in Suchmaschinen an und berichtet Ergebnisse fortlaufend und zeitnah.
Unabhängiger Auftragnehmer
Das Unternehmen trägt die volle Verantwortung für die Zahlung aller Steuern sowie für erforderliche Versicherungen. Mitarbeiter und Auftragnehmer des Unternehmens haben keinen Anspruch auf Leistungen aus Mitarbeiterprogrammen des Kunden.
Dienste von Drittanbietern
Das Unternehmen darf nach eigenem Ermessen Dritte zur Erfüllung seiner Verpflichtungen einsetzen. Software von Drittanbietern wird dem Kunden auf Grundlage gesonderter Lizenzverträge zwischen dem Dritten und dem Kunden bereitgestellt.
Leistungsumfang und Leistungsdauer
Leistungsumfang, Beginn und Dauer ergeben sich aus der PSA. Die Leistungserbringung beginnt mit Vertragsabschluss und endet mit dem letzten vereinbarten Schritt oder der Schlussrechnung.
Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
Für vom Kunden gewünschte Änderungen oder Zusatzleistungen hat das Unternehmen Anspruch auf angemessene Vergütung.
Erbringung von Dienstleistungen; Mitwirkungspflichten
Das Unternehmen ist zur Erbringung der Dienstleistungen erst nach Erhalt aller erforderlichen Informationen und Unterlagen verpflichtet. Elektronische Leistungen gelten als erbracht nach elektronischer Bereitstellung und entsprechender Benachrichtigung des Kunden. Erhebt der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen schriftlich Einspruch, gelten die Leistungen als abgenommen. Der Kunde haftet dann für etwaige Fehler und Rechtsverletzungen. Nach Abnahme besteht keine Verpflichtung des Unternehmens zur weiteren Aufbewahrung.
Honorar
Der Kunde leistet ein erstes Honorar bei Abschluss dieser Vereinbarung. Die Höhe des Honorars wird in der PSA festgelegt und ist vor Leistungserbringung fällig.
Eigentumsrechte, Nutzungsrechte, Urheberrechte
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, bleiben alle Improove-Leistungen ausschließliches geistiges Eigentum von Improove. Der Kunde erhält lediglich eine nicht übertragbare Nutzungslizenz für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Das Unternehmen darf auf die Geschäftsbeziehung und das Kundenlogo in eigenen Marketingmaterialien hinweisen.
Leistungszeiträume und Termine
Das Unternehmen bemüht sich nach besten Kräften um die Einhaltung vereinbarter Termine; Zeit ist jedoch kein wesentlicher Faktor. Eine Haftung besteht ausschließlich bei vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit.
Gebühren; Rückerstattungen und Stornierungsgebühren
Gebühren müssen vor Leistungsbeginn eingehen. Bei Kündigung durch den Kunden werden etwaige Rückerstattungen um den Wert bereits erbrachter Arbeiten reduziert. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Stornierungsgebühren gemäß der PSA. Das Unternehmen ist berechtigt, geschuldete Beträge von Rückerstattungen abzuziehen.
Rechnungen
Das Unternehmen stellt Gebühren in der in der PSA festgelegten Häufigkeit und Form in Rechnung. Rechnungen enthalten Angaben zum Anbieter, zum Kunden, zu den erbrachten Dienstleistungen sowie zur Gebührenhöhe.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat an. Bei Nichterfüllung werden alle offenen Beträge sofort fällig.
Sonstige Ausgaben
Auslagen, Drittkosten sowie Reisekosten werden vom Kunden erstattet, sofern die PSA nichts anderes vorsieht.
Teilabrechnung und Aufrechnung
Das Unternehmen ist berechtigt, Teilrechnungen auszustellen. Dem Kunden steht kein Aufrechnungsrecht zu.
Änderungen auf der Website
Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Änderungen an den Websites des Kunden durch Dritte, die sich negativ auf das Ranking auswirken. Es besteht keine Verpflichtung zur Datensicherung von Websites oder Dokumenten.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen außerhalb der PSA werden nach Stundensatz abgerechnet. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich, wenn der Kunde Improove-Arbeiten auf seinen Websites überschreibt.
Entschädigung
Der Kunde stellt das Unternehmen und seine Partner von Ansprüchen frei, die aus vom Kunden bereitgestellten Materialien oder aus der Verletzung von Rechten Dritter entstehen. Das Unternehmen entschädigt den Kunden für Verletzungen seiner eigenen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung.
Gewährleistungsausschluss
Das Unternehmen garantiert nicht, dass die Dienstleistungen den Erwartungen oder Anforderungen des Kunden entsprechen werden. Die Leistungen werden „wie besehen" ohne ausdrückliche oder konkludente Gewährleistung erbracht. Alle sonstigen Garantien, einschließlich konkludenter Gewährleistungen, sind ausgeschlossen.
Haftungsbeschränkung
Das Unternehmen haftet in keinem Fall für mittelbare, besondere oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns. Die Haftung des Unternehmens übersteigt in keinem Fall den Wert des jeweiligen Kundenauftrags gemäß PSA. Rückerstattungen werden nicht garantiert.
Zusicherungen
Kunde und Unternehmen sichern gegenseitig zu, dass sie:
die erforderliche Befugnis und Kapazität zur Vertragserfüllung besitzen;
die gelieferten Elemente in ihrem Eigentum stehen oder eine Nutzungserlaubnis besteht;
ihre Verpflichtungen mit angemessener Sorgfalt erfüllen;
alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen besitzen;
ihre Website legal betreiben;
erforderliche Informationen zeitnah bereitstellen.
Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln urheberrechtlich geschützte und vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich. Zu den vertraulichen Informationen zählen insbesondere Verträge, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Memoranden, Berichte und Finanzinformationen. Die Geheimhaltungspflichten bestehen für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung der Vereinbarung fort.
Abwerbeverbot
Der Kunde darf während der Leistungserbringung und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach keine Mitarbeiter des Unternehmens abwerben oder einstellen sowie sich nicht in die Geschäfte oder Konten des Unternehmens einmischen.
Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen. Die betroffene Partei benachrichtigt die andere unverzüglich schriftlich und bemüht sich, die Auswirkungen zu minimieren.
Verhältnis der Parteien
Das Unternehmen gilt als unabhängiger Auftragnehmer. Diese Vereinbarung begründet kein Arbeitsverhältnis, kein Joint Venture und keine Partnerschaft.
Geltendes Recht und Gerichtsstand
Die Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen. Mündliche Absprachen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt zuständig. Erfüllungsort ist A-1070 Wien.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchsetzbar sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt die vollständige Übereinkunft zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.
Gelesen und verstanden
Jede Partei bestätigt, diese Vereinbarung gelesen und verstanden zu haben, und erklärt sich mit deren Bedingungen einverstanden. Jede Partei garantiert, dass ihr unterzeichnender Vertreter ordnungsgemäß bevollmächtigt ist.