Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, im Folgenden auch kurz „AGB“, gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen. Im Fall von Verbrauchergeschäften i.S. des Konsumentenschutzgesetzes gelten sie soweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen.
1.2. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsabschlüsse, insbesondere auch für nachträgliche Leistungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3. Anders lautenden Bedingungen des Auftraggebers oder Kunden (im Folgenden kurz “Kunde” genannt) wird hiermit widersprochen.
Auch die Übersendung eines Auftragsschreibens gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Kunden. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und allenfalls vorhandenen Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen, technischen
Beschreibungen, Normen technischen Inhalts oder ÖNORMEN, auch wenn diese vereinbart sein sollten, gehen jedenfalls unsere AGB vor.
1.4. Der Kunde und wir werden in Folge zusammen als die „Vertragspartner“ bezeichnet.

2. Angebote, Präsentationen, Annahme

2.1. Unsere Angebote, auch einschließlich der darin enthaltenen Preis- und Honorarangaben, erfolgen – sofern nicht ausdrücklich anderes festgehalten ist – immer freibleibend und werden nur schriftlich (per Post, Telefax oder e-Mail) erteilt. Unsere Angebote gelten nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen, sofern nicht ausdrücklich auch die Möglichkeit von Teilleistungen angeboten wird.
2.2. Angebote einschließlich der darin enthaltenen Preisangaben werden nach bestem Fachwissen erstattet. Auf auftragsspezifische Umstände oder auf solche, auf die vom Kunden nicht ausdrücklich vorab hingewiesen wird, kann kein Bedacht genommen werden, wenn sie außerhalb unserer Erkennbarkeit liegen.
2.3. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
2.4. Falls nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist, steht uns für die Teilnahme an Präsentationen, Beauty-Contests und Ähnlichem ein angemessenes Honorar für den uns entstandenen Sach- und Personalaufwand sowie etwaige Leistungen beigezogener Dritter zu.
2.5. Kommt es zu keinem Auftrag, sind die präsentierten Unterlagen sowie allenfalls angefertigte Kopien, unabhängig in welcher Form, unbeschadet des uns zustehenden Honorars unverzüglich an uns zurückzustellen (elektronische Dokumente sind zu löschen) und sind wir berechtigt, die präsentierten Ideen, Konzepte und Entwürfe anderweitig zu verwenden.
2.6. Wir sind nicht verpflichtet, die Vertretungsbefugnis der für den Kunden handelnden Personen zu überprüfen. Der Kunde ist damit einverstanden, die Erklärungen der für ihn handelnden Personen gegen sich gelten zu lassen.

3. Honorar

3.1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zuzüglich
etwaiger Barauslagen wie insbesondere Fahrtkosten, diese nach unserer Wahl entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes
oder der tatsächlich anfallenden Reisekosten (Bahn, Flugzeug, je zweiter Klasse), Übernachtungskosten (ortsüblich, 4 Sterne) sowie
Honorar für Leistungen Dritter.
3.2. Falls nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, haben wir Anspruch auf ein angemessenes Honorar für jede einzelne von
uns erbrachte Leistung. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich schriftlich mit dem vereinbarten Honorar abgegolten sind, werden
gesondert verrechnet. Sind in unseren Angeboten Stunden- oder Tagessätze ausgewiesen gilt eine Verrechnung unserer Leistungen
nach diesen Sätzen jedenfalls als angemessen.
3.3. Falls Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht fertiggestellt werden, haben wir Anspruch auf das vereinbarte
Honorar bzw, falls ein solches nicht vereinbart war, auf ein angemessenes Honorar für die in Auftrag gegebenen Leistungen. Falls
Leistungen aus Gründen, die weder wir noch der Kunde zu vertreten haben, nicht fertiggestellt werden, haben wir Anspruch auf ein
angemessenes Honorar für die von uns erbrachten Leistungen.
3.4. Die im Vertrag angeführten Entgelte sind nach dem von Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 (Basis=100)
wertgesichert. Eine Anpassung erfolgt immer zu Jahresbeginn und kann niemals zu einer Senkung der Entgelte führen.
Ausgangsbasis bei einer VPI-Anpassung ist der Jänner-Wert des Vorjahres. Eine Information über die Anpassung ergeht vor
Anpassung.

4. Zusicherungen und Unterlagen seitens des Kunden

4.1. Der Kunde versichert und haftet dafür, dass er sämtliche erforderlichen (privaten und staatlichen bzw behördlichen) Genehmigungen,
Lizenzen und Rechte, die für den Betrieb, die Wartung und die Verbesserung der vom Kunden betriebenen Website(s) einschließlich
der auf dieser(n) Website(s) enthaltenen Inhalte, erforderlich sind, inne hat und wird sämtliche wirtschaftlich vertretbaren
Anstrengungen unternehmen, damit diese aufrecht bestehen bleiben. Der Kunde versichert und haftet weiters dafür, dass er die von
ihm betriebene Website entsprechend den anwendbaren Rechten betreibt und sie nicht für unrechtmäßige Zwecke verwendet oder
von Dritten mit seinem Wissen verwenden lässt. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche wirtschaftlich vertretbaren Vorkehrungen zu
treffen, um Rechtsbrüche oder missbräuchliche Verwendungen der von ihm betriebenen Website(s) bzw auf der(den) Website(s) durch
Dritte zu verhindern.
4.2. Der Kunde wird uns unverzüglich nach Auftragserteilung mit allen für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen,
Zugangsdaten und Unterlagen versorgen. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm beigestellten Informationen.
4.3. Falls der Kunde uns Unterlagen (Fotos, Logos, Bilder, Bezeichnung, Zeichnungen, Entwürfen, Plänen, Texte oder Unterlagen ähnlicher
Art) zur Verfügung stellt, ist er verpflichtet, diese auf eventuelle Urheber- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Rechte Dritter ebenso
wie auf Verstöße gegen Rechtsnormen zu prüfen. Der Kunde haftet dafür, die für die Durchführung des Auftrages erforderlichen
Rechte an diesen Unterlagen zu haben. Falls wir wegen einer Rechtsverletzung betreffend die uns zur Verfügung gestellten
Unterlagen in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, uns schad- und klaglos zu halten und uns sämtliche Nachteile
zu ersetzen.
4.4. Wir sind nicht verpflichtet, Sicherungskopien der vom Kunden betriebenen Website(s) oder der uns zur Verfügung gestellten
Unterlagen zu erstellen oder diese anderweitig zu sichern.

5. Leistungen Dritter

5.1. Wir sind nach unserem freien Ermessen berechtigt, uns für die Ausführung der Leistungen Dritter zu bedienen.
5.2. Von uns eingebundene Software von Dritten wird dem Kunden auf Basis und zu den Bedingungen eines zwischen dem Dritten und
dem Kunden gesondert abzuschließenden Software- Lizenzvertrages überlassen. Auf Wunsch des Kunden werden wir diese
Lizenzbedingungen vorlegen. Nach unserer freien Wahl sind wir auch berechtigt, zu diesen Lizenzbedingungen selbst Lizenzverträge
mit dem Kunden abzuschließen.
5.3. Falls der Kunde im Zusammenhang mit unseren Leistungen auch Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, so ist er für die Einhaltung der
Lizenz- oder Nutzungsbedingungen mit dem Dritten selbst verantwortlich.

6. Leistungsumfang / Dauer

6.1. Der von uns zu erbringende Leistungsumfang sowie Beginn und Dauer unserer Leistungen werden in einem gesonderten Angebot
oder einem gesonderten Auftrag festgelegt.
6.2. Sollten Beginn und Dauer der Leistungserbringung nicht ausdrücklich festgelegt werden, beginnt unsere Leistungserbringung mit dem
Tag des Vertragsabschlusses und endet mit dem sich aus dem Zweck der vereinbarten Leistungen ergebenden letzten Schritt der
vereinbarten Leistungserbringung, spätestens jedoch mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung.

7. Leistungsänderungen, Zusatzleistungen

Falls der Kunde zusätzliche oder geänderte Leistungen wünscht und wir diesem Wunsch nachkommen, wozu wir nicht verpflichtet
sind, haben wir hierfür Anspruch auf ein angemessenes Entgelt. Grundsätzlich sind wir bereit, geringfügige, nicht kostenrelevante
Änderungen durchzuführen.

8. Leistungsausführung, Mitwirkungspflicht, Rücktritt vom Vertrag

8.1. Zur Ausführung der Leistung sind wir erst dann verpflichtet, wenn alle vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Kunde
seine Verpflichtungen erfüllt sowie alle zur Ausführung notwendigen Informationen und Unterlagen gemäß Punkt 4. beigeschafft hat.
8.2. Alle unsere Leistungen (insbesondere unsere Konzepte im Zusammenhang mit Adwords etc) sind vom Kunden zu überprüfen, dies
auch aus wettbewerbs- und kennzeichenrechtlicher Sicht. Falls nicht innerhalb von fünf Werktagen ein schriftlicher Widerspruch
erfolgt, gelten sie als freigegeben und genehmigt. Der Kunde übernimmt mit Freigabe (auch bei Unterlassung eines Widerspruchs) die
Haftung für etwaige Fehler (unrichtige Daten, Rechtschreibfehler etc) ebenso wie für die etwaige Verletzung von Rechten Dritter. Nur
auf ausdrückliches schriftliches Verlangen des Kunden lassen wir unsere Leistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden aus
rechtlicher Sicht überprüfen.
8.3. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung unserer Leistungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen
unmöglich wird oder der Kunde trotz Aufforderung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist die Unterlagen gemäß Punkt 4. nicht
beischafft oder begründete Bedenken betreffend die Bonität des Kunden bestehen und der Kunde trotz diesbezüglicher Aufforderung
und Fristsetzung keine Vorauszahlung oder taugliche Sicherheit leistet, wobei als taugliche Sicherheiten lediglich ein auf Überbringer
lautendes Sparbuch oder eine Bankgarantie einer österreichischen Bank oder eine Haftungserklärung eines Dritten mit einer
einwandfreien Bonität, je in Höhe der Auftragssumme, gelten.

9. Eigentumsrecht, Nutzungsbewilligungen, Urheberrecht

9.1. Sämtliche unserer Leistungen und Werke, sowie auch die Leistungen von Dritten, derer wir uns bedienen, bleiben, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird, stets unser alleiniges geistiges Eigentum. Hierzu zählen auch Erfindungen,
Algorithmen, Software, Anwendungsprozesse, Entwürfe, Präsentationen, etc.
9.2. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, erwirbt der Kunde durch Zahlung unseres Honorars nur das Recht der
Nutzung und Vervielfältigung unserer Leistungen nur für sich selbst innerhalb Österreichs und nur für die Dauer des
Vertragsverhältnisses (Werknutzungsbewilligung). Der Erwerb eines solchen Nutzungsrechtes setzt eine diesbezügliche ausdrückliche
schriftliche Vereinbarung und die vollständige Zahlung des Honorars voraus. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung
unserer Leistungen werden keine Rechte über die festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung unserer Rechte zieht
Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
9.3. Unsere Leistungen und Werke dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung (und der des Urhebers, falls es sich um
Leistungen bzw Werke Dritter handelt) nicht verändert, weiterentwickelt oder an Dritte übertragen werden.
9.4. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Nutzung unserer Leistungen unzulässig, sofern nichts anderes ausdrücklich
schriftlich vereinbart ist.
9.5. Wir sind berechtigt, auf unserer Website sowie auf unseren Werbemitteln auf die Vertragsbeziehung mit dem Kunden oder auf den
Auftrag vom Kunden hinzuweisen, dies auch unter Anführung des vom Kunden verwendeten Erkennungszeichen (Logos).

10. Abnahme

10.1. Der Kunde hat die bei uns in Auftrag gegebenen Leistungen (zB Konzepte) mangels abweichender Vereinbarung innerhalb von 14
Tagen ab Aufforderung abzunehmen. Unsere Leistungen gelten jedenfalls als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei
Wochen nach Fertigstellung bzw Übergabe Verbesserung verlangt.
10.2. Elektronische Leistungen, wie zB von uns entwickelte Verbesserungen von Websites oder Verbesserungen von Programmen, gelten
als betriebsbereit und abgenommen, wenn sie dem Kunden elektronisch (zB auf CD-ROM oder mittels .ftp) zur Verfügung oder online
gestellt worden sind, der Kunde entsprechend informiert wurde (e-Mail genügt) und nicht innerhalb von 5 Werktagen vom Kunden
schriftlich (e-Mail) begründete Einwendungen erhoben werden.
10.3. Wir sind nicht verpflichtet, unsere Leistungen an Fremdsoftware anzupassen oder sie in diese zu integrieren, es sei denn dies wäre
ausdrücklich schriftlich vereinbart worden. Dies gilt auch für Änderungen der Soft- oder Hardware nach Installation.
10.4. Nach Abnahme sind wir nicht verpflichtet, die für unsere Leistungen verwendeten Daten oder unsere elektronischen Leistungen zu
sichern oder weiter zu pflegen oder zu warten.

11. Leistungsfristen und Liefertermine

11.1. Unsere Angaben über Liefertermine bzw. Leistungserbringungstermine sind unverbindlich, sofern nicht deren Einhaltung ausdrücklich
schriftlich zugesagt wurde. Falls von uns ausdrücklich schriftlich zugesagte Termine (unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Regelungen) nicht eingehalten werden, ist der Kunde erst nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen, mindestens
14-tägigen, Frist berechtigt, von seinen Rechten Gebrauch zu machen. Eine solche Frist beginnt mit Eingang des Mahnschreibens bei
uns.
11.2. Jede vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistung und jeder Änderungswunsch hat eine Änderung des ursprünglichen Termins zur
Folge. Liefertermine bzw Leistungserbringungstermine werden somit – sofern nicht vorab schriftlich anderes vereinbart wird – um eine
im Hinblick auf die zusätzliche oder geänderte Leistung angemessene Frist verlängert.
11.3. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände
bewirkt, die von uns zu vertreten sind, werden die ursprünglichen Termine und Fristen, auch wenn diese als verbindlich zugesagt
wurden, entsprechend hinausgeschoben. Etwaige durch die Verzögerungen auftretenden Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen,
wenn die Umstände, die Verzögerungen bewirkt haben, nicht von uns zu vertreten sind.
11.4. Bei unabwendbaren sowie unvorhersehbaren Ereignissen, Betriebsstörungen, Streiks, öffentlichen Unruhen und Aussperrungen in
unserem Unternehmen oder in den Betrieben eines im Rahmen des Auftrags beigezogenen Dritten, im Kriegsfall oder im Fall
behördlicher Verfügung sowie in allen Fällen höherer Gewalt werden Leistungsfristen und Liefertermine für die Dauer der Störung und
der Beseitigung der betrieblichen Folgewirkungen unterbrochen; jedes dieser Ereignisse berechtigt uns auch, ohne gegenüber
unserem Kunden (schaden)ersatzpflichtig zu werden, vom Vertrag zurückzutreten.

12. Zahlung

12.1. Grundsätzlich sind Zahlungen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug auf ein von uns angegebenes Bankkonto zu leisten. Die
Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Wenn wir eine Anzahlung
und/oder eine Bankgarantie verlangen, sind wir erst nach deren Erhalt zur Leistung verpflichtet.
12.2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe jedenfalls jedoch Verzugszinsen in Höhe von 12 %
p.a. zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie
zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, die Vergütungen
des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten
gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung
einen Betrag von € 10,90 zu bezahlen.
12.3. Solange der Kunde auch nur mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug ist, sind wir dazu berechtigt, jegliche Leistungen an den
Kunden einzustellen. Weiters sind wir berechtigt, sämtliche für den Kunden erbrachten Leistungen abzurechnen und fällig zu stellen.
12.4 Ist der Kunde auch nur mit einer Zahlung in Verzug, werden Zahlungen zuerst zur Abdeckung aufgelaufener Spesen, hierauf zur
Abdeckung angefallener Verzugszinsen und sodann auf die älteste Schuld verrechnet; allfällige Zahlungswidmungen sind
unbeachtlich.
12.5. Wechsel werden keinesfalls angenommen.

13. Teilrechnungen

13.1 Wir sind berechtigt, nach Maßgabe des Fortschritts der Leistungsausführung Teilrechnungen zu legen. Dies gilt auch für den Fall von
Verzögerungen in der Leistungsausführung.
13.2. Falls uns nach Vertragsabschluss Umstände über die mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden oder über dessen schlechte
wirtschaftliche Lage bekannt werden, sind wir berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen sowie die
Fortführung der Leistungserbringung von der Erbringung entsprechender Sicherheiten durch den Kunden abhängig zu machen.

14. Aufrechnung / Forderungsabtretung

14.1. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen von uns ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung
gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
14.2. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
15. Datenschutz, Zustimmung zu Werbesendungen
Bei Legung eines vom Kunden angefragten Angebotes und bei Abschluss eines Vertrags werden persönliche Daten unserer Kunden,
wie Titel, Vor- und Nachname bzw Firmenname und Firmenbuchnummer, Adresse, Kontaktinformationen (insbesondere
Ansprechpartner, Telefonnummer und e-Mail-Adresse) und vom Kunden registrierte Domains ermittelt und verarbeitet. Hiermit erklärt
sich der Kunde ausdrücklich einverstanden. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass wir diese Daten zur Abwicklung des
Auftrags, Verrechnung und Lieferung der Waren sowie zur Vereinfachung künftiger Bestellungen ebenso wie zur Werbung für eigene
ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erheben, verwenden, verarbeiten und speichern. Dieses Einverständnis kann jederzeit
widerrufen werden (und zwar an Improove Holding GmbH, Neubaugasse 64-66, A-1070 Wien, oder per e-Mail office@improove.at).

16. Gewährleistung

16.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
16.2. Wir leisten nicht Gewähr und haften auch nicht für eine bestimmte oder gesteigerte Anzahl der Besucher (Visits) auf der
Website des Kunden, bestimmte oder bessere Suchergebnissen für die Website in Suchmaschinen (zB Google) (Ranking),
einen bestimmten oder besseren PageRank der Website in Suchmaschinen (zB Google) oder für bestimmte oder höhere
(direkt oder indirekt zB durch AdSense von Google) Werbeeinahmen für den Kunden bzw auf der (den) Website(s).
16.3. Bei berechtigter Mängelrüge hat der Kunde, gemäß unserer Wahl, Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung innerhalb angemessener
Frist. Ist eine Verbesserung unmöglich, schlägt sie fehl oder ist sie für uns mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so hat
der Kunde, gemäß unserer Wahl, Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung des Vertrages. Die Möglichkeit des besonderen
Rückgriffs gemäß § 933b ABGB nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist ausgeschlossen.
16.3. Unsere Gewährleistungspflicht ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel nicht unverzüglich nach Leistung bzw Lieferung/Übergabe, ein
versteckter Mangel nicht sofort mit Erkennbarkeit für den Kunden uns gegenüber schriftlich unter Angabe des Mangels gerügt wurde.
Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, uns auch sonstige Beanstandungen ehestmöglich nach Leistung bzw Lieferung/Erhalt
schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls die Leistung jedenfalls genehmigt ist. Erfolgt die Rüge nicht rechtzeitig, sind jegliche Ansprüche
aus Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst und wegen Mangelfolgeschäden sowie aus Irrtum über die
Mangelfreiheit ausgeschlossen.
16.4. Für unsere Leistungen entfällt jegliche Gewährleistung, wenn diese nachträglich durch den Kunden oder einen Dritten verändert
werden oder sich etwa die elektronische Umgebung (Schnittstellen, Hard- oder Software sowie deren Komponenten) ungeeignet ist
oder geändert wird.

17. Schadenersatz

17.1. Wir haften ausschließlich für grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Personen- und Sachschäden, wobei der Geschädigte das
Vorliegen der Fahrlässigkeit zu beweisen hat. Weitergehende Ansprüche gegen uns und gegen von uns beauftragte Dritte,
insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Ersatz von mittelbaren Schäden,
Mangelfolgeschäden, Betriebsstörungsschäden, Schäden wegen Verzögerungen bei der Datenübertragung von oder zu dem
Hostserver(n) des Kunden oder wegen Nichterreichbarkeit der Website, entgangenem Gewinn und nicht eingetretener Ersparnis,
Vermögensansprüche anderer Art sowie auch Ansprüche wegen von Dritten gegen den Kunden erhobenen Ansprüche oder wegen
unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit dies nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts zulässig ist (dh jedenfalls im
Bereich der leichten Fahrlässigkeit und der sogenannten „schlichten“ groben Fahrlässigkeit).
17.2. Ebenso ist jede Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte oder schädliche Software des Kunden oder Dritter (Viren, Trojaner etc)
verursacht wird, ausgeschlossen, sofern der Dritte nicht von uns beauftragt wurde.
17.3. Ebenso ist jede Haftung gegen uns für und im Zusammenhang mit den Inhalten auf der vom Kunden betrieben Website(s) ebenso wie
für und im Zusammenhang mit jenen Inhalten, auf die von der (den) Website(s) des Kunden direkt oder indirekt verwiesen (verlinkt)
wird, ausgeschlossen.
17.4. Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger,
jedenfalls jedoch binnen zwei Jahren nach Beendigung des Auftrags bzw des jeweiligen Vertragsverhältnisses, in dessen Rahmen
die schadenstiftende Handlung fällt.
17.5. Unsere Haftung ist für den einzelnen Schadensfall mit der Höhe des jeweiligen Nettoauftragswertes, jedoch maximal mit dem
Betrag von EUR 10.000,--, begrenzt.

18. Vertragsauflösung aus wichtigem Grund

18.1. Das Vertragsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist von jedem der Vertragspartner durch eingeschriebenen
Brief aufgelöst werden, insbesondere falls
(i) über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Vermögens
abgelehnt wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, dh insbesondere (a) wenn die Vertragsauflösung die Fortführung des
Unternehmens nicht gefährden würde, wovon die Vertragsparteien aus derzeitiger Sicht jeweils ausgehen, (b) bei Verzug mit der
Erfüllung von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen und (c) jedenfalls nach sechs Monaten ab
Eröffnung des Insolvenzverfahrens;
(ii) einer der Vertragspartner wesentliche Pflichten dieses Vertrages (wie zB die Zahlungsverpflichtungen nach Punkt 12.) verletzt
und trotz schriftlicher Mahnung des anderen Vertragspartners (E-Mail oder Fax genügt) unter Setzung einer Nachfrist von
zumindest 14 Tagen die Verletzung nicht abstellt;
(iii) sich die Beteiligungsverhältnisse des Kunden derart verändern, dass eine Kollision mit unseren Interessen möglich ist;
18.2. Ein allfälliges Unterlassen eines Vertragspartners trotz Kenntnis eines Grundes, welcher zur sofortigen Vertragsauflösung aus
wichtigem Grund berechtigen würde, eine solche zu verlangen, stellt keinen Verzicht dar, die Auflösung des Vertragsverhältnisses aus
wichtigem Grund zu einem späteren Zeitpunkt oder im Wiederholungsfall zu verlangen.

19. Sonstiges, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

19.1. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Mitarbeiter während und binnen eines Jahres nach Beendigung des Auftragsverhältnisses nicht in
seinem Unternehmen oder in einem ihm nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen, widrigenfalls er sich zur Bezahlung eines
Jahresbezuges des übernommenen Mitarbeiters an uns verpflichtet.
19.2. Die Anfechtung von Verträgen wegen Irrtums, Wegfall der Geschäftsgrundlage und laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte) ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
19.3. Mündliche Absprachen, Nebenabreden, Vertragsänderungen, Änderungen oder Ausschluss unserer AGB werden erst mit unserer
schriftlichen Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für das Abweichen von diesem Schriftformerfordernis.
19.4. Alle unsere Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der
kollisionsrechtlichen Normen; Erfüllungsort ist A-1070 Wien, Neubaugasse 64-66.
19.5 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrags, dieser AGB oder Bestandteile davon unwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen bzw der jeweiligen Restbestimmung. Die unwirksame Bestimmung bzw der unwirksame Teil derselben wird
durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem Regelungszweck und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung
bzw des Teiles davon am nächsten kommt. Dies gilt auch für allfällige Punkte, welche nicht bereits durch den Vertrag oder die
vorliegenden AGB geregelt sind.
19.6 Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, gilt für alle sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag bzw dem
Nichtzustandekommen eines Vertrages oder diesen AGB ergebenden Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichts für Wien Innere Stadt als vereinbart.
19.7 Diese AGB gelten ab 17.07.2018.