Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Vereinbarung („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) wird hiermit zwischen Improove, Inc. mit Geschäftssitz in 85 Broad Street, Fl. 28, New York City, NY 10004 (nachfolgend „Unternehmen“ oder „uns“ genannt) und der in der zugehörigen Projektdienstleistungsvereinbarung genannten Partei („Kunde“ oder „Sie“) geschlossen, die hiermit durch diesen Verweis einbezogen wird (zusammen mit der Projektdienstleistungsvereinbarung die „PSA“) und gilt für den Kauf aller Suchmaschinenoptimierungs- und Berichtsdienste sowie aller weiteren vom Unternehmen angebotenen und von Ihnen akzeptierten Dienste (nachfolgend gemeinsam „Improove-Dienste“ genannt), die vom Kunden bestellt werden.

Laufzeit und Kündigung.

Diese Vereinbarung tritt mit dem in der PSA angegebenen Datum in Kraft. Jede Partei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Verpflichtung aus dieser Vereinbarung verstößt und die verletzende Partei diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung behebt. Diese Vereinbarung kann vom Unternehmen (i) sofort gekündigt werden, wenn der Kunde innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erhalt der vom Unternehmen gesendeten Rechnung keine Gebühren aus dieser Vereinbarung zahlt; oder (ii) wenn der Kunde nicht mit dem Unternehmen zusammenarbeitet oder die Fähigkeit des Unternehmens behindert, die Improove-Dienste gemäß dieser Vereinbarung zu erbringen.

Keine Exklusivität.

Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, stellt nichts in dieser Vereinbarung irgendeine Verpflichtung seitens des Unternehmens oder des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen dar, keine Verträge mit anderen einzugehen. Es wird ausdrücklich verstanden und vereinbart, dass diese Vereinbarung weder dem Unternehmen noch dem Kunden irgendwelche exklusiven Rechte gewährt.

Angebote, Präsentationen, Annahme.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist die PSA des Unternehmens, einschließlich der Gebühren- und Preisangaben, unverbindlich – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt ist. Andere Bedingungen eines Angebots des Unternehmens haben keine Gültigkeit, sofern ihnen nicht ausdrücklich in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zugestimmt wurde, die ordnungsgemäß von einem Vertreter des Unternehmens unterzeichnet wurde. Der Kunde gilt als mit allen Bedingungen des Angebots einverstanden, wenn er einen Teil der Improove-Dienste akzeptiert. Wenn der Kunde eine Bedingung des Angebots nicht akzeptiert, muss er das Unternehmen unverzüglich darüber informieren und die im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten oder erbrachten Improove-Dienste ablehnen. Alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in der Bestellung oder Antwort des Kunden hierauf gelten als Widerspruch des Unternehmens und sind unwirksam. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden zu keinem Zeitpunkt Teil des Inhalts eines Vertrags oder einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen, auch wenn sie vom Unternehmen nicht ausdrücklich abgelehnt werden. Für alle Präsentationen, die vor der Annahme eines PSA durchgeführt werden, hat das Unternehmen, sofern nicht anders schriftlich mit dem Unternehmen vereinbart, Anspruch auf eine angemessene Vergütung, einschließlich aller Kosten Dritter, Material- und Personalkosten. Für den Fall, dass eine Präsentation des Unternehmens nicht zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden führt, müssen alle Präsentationsunterlagen und Kopien, unabhängig von der Form, in der sie bereitgestellt wurden, an das Unternehmen zurückgegeben werden und es dürfen keine Kopien angefertigt werden. Alle digitalen Kopien müssen gelöscht werden. Das Unternehmen ist berechtigt und behält sich das Recht vor, solche Präsentationsmaterialien anderen Kunden zu präsentieren.

Dienstleistungen verbessern.

Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Kunden die Improove-Dienste wie in der PSA und dieser Vereinbarung beschrieben bereitzustellen. Das Unternehmen ist berechtigt, die in der PSA festgelegten spezifischen Schlüsselwörter und/oder Phasen zur Entwicklung, Verbesserung des Rankings und/oder Positionierung der Inhalte der URL(s) des Kunden (wie in der PSA festgelegt) in Suchmaschinen zu verwenden. Die Improove-Dienste sollen dem Kunden eine bevorzugte Positionierung in ausgewählten Suchmaschinen bieten und die Ergebnisse fortlaufend und zeitnah melden.

Unabhängiger Auftragnehmer.

Das Unternehmen ist ein unabhängiger Auftragnehmer und übernimmt die volle Verantwortung für die Zahlung aller Steuern, einschließlich Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Quellensteuern, für sich selbst und für alle Personen, die von ihm bei der Erbringung der hiermit vereinbarten Dienstleistungen eingesetzt werden. Das Unternehmen muss eine Arbeitnehmerunfallversicherung und alle Versicherungen oder sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen für sich selbst und alle Personen bereitstellen, die von ihm bei der Erbringung der hiermit vereinbarten Dienstleistungen eingesetzt werden. Weder das Unternehmen noch ein Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Unternehmens haben das Recht, an einem Mitarbeiterleistungsprogramm des Kunden teilzunehmen.

Dienste von Drittanbietern.

Das Unternehmen ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung einzusetzen. Falls das Unternehmen Software von Dritten installiert, wird diese Software dem Kunden auf der Grundlage und unter den Bedingungen eines speziellen Softwarelizenzvertrags zur Verfügung gestellt, der zwischen dem Dritten und dem Kunden abgeschlossen wird. Auf Anfrage des Kunden stellt das Unternehmen dem Kunden diese Lizenzbedingungen zur Verfügung. Das Unternehmen ist berechtigt, Lizenzverträge mit dem Kunden unter denselben Lizenzbedingungen abzuschließen. Soweit der Kunde Drittanbieter als Dienstleister einsetzt, ist der Kunde allein für die Einhaltung der Bedingungen der hiermit gewährten Lizenz verantwortlich.

Leistungsumfang, Leistungsdauer.

Der Leistungsumfang der Gesellschaft sowie Beginn und Dauer unserer Leistungen ergeben sich aus der PSA. Sofern nicht anders angegeben, beginnt die Leistungserbringung der Gesellschaft mit dem Tag des Vertragsabschlusses und endet mit dem letzten gemäß Angebot zu unternehmenden Schritt, spätestens jedoch mit dem Tag der Ausstellung der Schlussrechnung.

Leistungsänderungen, Zusatzleistungen.

Für den Fall, dass der Kunde zusätzliche Dienste oder eine Änderung der Improove-Dienste anfordert und das Unternehmen einem solchen Wunsch zustimmt, hat das Unternehmen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für alle derartigen angeforderten zusätzlichen oder geänderten Improove-Dienste.

Erbringung von Dienstleistungen; Mitwirkungspflichten.

Das Unternehmen ist erst dann zur Erbringung der Improove-Dienste verpflichtet, wenn der Kunde dem Unternehmen alle erforderlichen Informationen und Dokumente zur Erbringung der Leistung zur Verfügung gestellt hat. Elektronische Dienste, einschließlich Verbesserungen an Websites oder Programmen, gelten als erbracht und betriebsbereit, wenn diese elektronischen Dienste dem Kunden elektronisch (per E-Mail oder .ftp) zur Verfügung gestellt oder online gestellt wurden und der Kunde entsprechend informiert wurde, sofern eine Information per E-Mail ausreichend ist. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Improove-Dienste an Software von Drittanbietern anzupassen oder die Improove-Software in Software von Drittanbietern zu integrieren. Alle Improove-Dienste werden vom Kunden auf etwaige Fehler oder potenzielle Haftung in Bezug auf unlauteren Wettbewerb oder Verletzung des geistigen Eigentums überprüft. Falls das Unternehmen innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erbringung keinen schriftlichen Einspruch erhält, gelten die Improove-Dienste als akzeptiert und genehmigt, und der Kunde haftet für etwaige Fehler (einschließlich, ohne Einschränkung, fehlerhafte Daten, Rechtschreibfehler) sowie für etwaige Verletzungen von Rechten Dritter. Nach Abnahme der Improove-Dienste besteht für das Unternehmen keine Verpflichtung zur Speicherung und weiteren Pflege oder Wartung der für unsere Dienste oder unsere elektronischen Dienste verwendeten Daten.

Halterin.

Der Kunde verpflichtet sich, dem Unternehmen bei Abschluss dieser Vereinbarung ein erstes Honorar (das „Honorar“) zu zahlen. Die Höhe des Honorars wird im PSA festgelegt und ist vor Erbringung der Improove-Dienste durch das Unternehmen zu zahlen.

Eigentumsrechte, Nutzungsrechte, Urheberrechte.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bleiben alle Improove-Dienste sowie die von Dritten erbrachten Leistungen ausschließliches geistiges Eigentum von Improove. Dies umfasst auch Erfindungen, Algorithmen, Software, Anwendungsprozesse, Entwürfe, Präsentationen usw. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, hat der Kunde nur das Recht, die Improove-Dienste für sich selbst innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu nutzen und zu vervielfältigen (Nutzungslizenz). Die Improove-Dienste dürfen – ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung (und zusätzliche Zustimmung des Urhebers, falls Leistungen oder Werke Dritter betroffen sind) – nicht geändert, weiterentwickelt oder an Dritte weitergegeben werden. Das Unternehmen ist berechtigt, auf unserer Website sowie in unseren Werbematerialien auf das Vertragsverhältnis oder Mandat mit dem Kunden hinzuweisen, insbesondere auch mit seinen Kennzeichen (Logos).

Leistungszeiträume und Termine.

Das Unternehmen wird sich nach besten Kräften bemühen, die Dienstleistungen für den Kunden zum vereinbarten Termin zu erbringen, die Zeit spielt jedoch keine entscheidende Rolle. Außer in Fällen vorsätzlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmens haftet das Unternehmen dem Kunden gegenüber nicht für Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistungen.

Gebühren; Einschränkungen bei Rückerstattungen und Stornierungsgebühren.

Als vollständige Gegenleistung für die hierunter zu erbringenden Dienstleistungen und Leistungen verpflichtet sich der Kunde, uns die in der PSA festgelegte Gegenleistung zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, müssen die Gebühren vor Beginn der Improove-Dienstleistungen eingegangen sein. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, haben wir Anspruch auf angemessene Gebühren für jede unserer erbrachten Dienstleistungen. Wenn Dienstleistungen aufgrund von Umständen, die dem Kunden zuzuschreiben sind, nicht abgeschlossen wurden, hat das Unternehmen Anspruch auf die vereinbarte Gebühr oder – sofern nicht anders vereinbart – auf eine angemessene Gebühr für die vom Kunden bestellten Dienstleistungen. DER KUNDE STIMMT FERNER ZU, DASS IM FALL EINER KÜNDIGUNG DIESER VEREINBARUNG ODER DER PSA DURCH DEN KUNDEN JEGLICHE RÜCKERSTATTUNGEN UM EINEN BETRAG REDUZIERT WERDEN, DER AUF EINEM PROZENTSATZ DER ABGESCHLOSSENEN ARBEITEN BASIERT, SOWEIT IN DER PSA VORGESEHEN. DER KUNDE VERPFLICHTET SICH FERNER, BEI STORNIERUNG DEN BETRAG ALLER STORNIERUNGSGEBÜHREN ODER ANDERER, DEM UNTERNEHMEN GESCHULDETER BETRAEGE ZU ZAHLEN, GEMÄSS DER PSA. DAS UNTERNEHMEN IST HIERMIT BERECHTIGT, ALLE VOM KUNDEN GESCHULDETEN BETRÄGE VON ALLEN RÜCKERSTATTUNGEN ABZUZIEHEN UND DAS KREDITKARTENKONTO DES KUNDEN ODER ANDERE ZAHLUNGSMETHODEN MIT ALLEN BETRÄGEN ZU BELASTEN, DIE DER KUNDE DEM UNTERNEHMEN VON ZEIT ZU ZEIT SCHULDIGT.

Rechnungen

Das Unternehmen wird dem Kunden die Gebühren in der Häufigkeit und auf die Art und Weise in Rechnung stellen, die in der geltenden PSA festgelegt sind. Jede Rechnung enthält den Namen und die Adresse des Dienstanbieters, die Bestellnummer des Kunden (sofern zutreffend), eine Aufstellung der von der Rechnung abgedeckten Dienste, die in Rechnung gestellten Gesamtgebühren und alle anderen Informationen, die in der Leistungsbeschreibung oder Bestellung verlangt werden oder die von den Parteien anderweitig schriftlich vereinbart wurden.

Dienste von Drittanbietern.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Zahlung des Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar und muss per Überweisung auf das angegebene Bankkonto erfolgen. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der gesamte Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist. Wenn der Kunde die Zahlung nicht am oder vor dem erforderlichen Datum leistet, zahlt er dem Unternehmen Zinsen in Höhe von eins Komma fünf Prozent (1,5 %) pro Monat oder einen gesetzlich zulässigen niedrigeren Betrag. Die Angabe oder Berechnung von Zinsen gilt nicht als Vereinbarung zur Kreditgewährung. Wenn der Kunde die vorstehenden Bedingungen oder die Bedingungen anderer Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden nicht einhält oder wenn der Kunde insolvent wird, werden alle zu diesem Zeitpunkt fälligen und dem Unternehmen geschuldeten Beträge ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort fällig. Alle vom Unternehmen bestätigten, aber noch nicht ausgeführten Bestellungen können in solchen Fällen nach alleinigem Ermessen des Unternehmens storniert werden.

Sonstige Ausgaben.

Sofern in der PSA nichts anderes bestimmt ist, sind Auslagen, Auslagen Dritter sowie die uns entstehenden Reisekosten vom Kunden an uns zu erstatten.

Teilabrechnung, Aufrechnung und Forderungsabtretung.

Die Gesellschaft ist berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. Dem Kunden steht in keinem Fall ein Aufrechnungsrecht zu.

Änderungen auf der Website.

Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Änderungen, die von Dritten an der/den Website(s) des Kunden vorgenommen werden und die sich negativ auf das Suchmaschinenranking der Website(s) des Kunden auswirken. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien der vom Kunden betriebenen Website(s) oder bereitgestellten Dokumente zu erstellen oder diese anderweitig zu sichern.

Zusatzleistungen.

Zusätzliche Dienstleistungen, die hier oder in PSA nicht aufgeführt sind, werden nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden auf Stundenbasis abgerechnet. Das Unternehmen ist nicht dafür verantwortlich, wenn der Kunde Arbeiten von Improove Services auf seinen Websites überschreibt.

Entschädigung.

Der Kunde stellt das Unternehmen (und dessen Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, leitenden Angestellten, Vertreter, Co-Brander oder andere Partner und Mitarbeiter) von allen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen) frei, die dem Unternehmen aus einem Anspruch, Urteil oder Schiedsspruch gegen das Unternehmen entstehen oder aus diesen entstehen (a) Fotos, Illustrationen, Grafiken, Audioclips, Videoclips, Texten, Daten oder anderen Informationen, Inhalten, Anzeigen oder Materialien (ob schriftlich, grafisch, als Ton oder anderweitig), die dem Unternehmen vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden (die „Kundeninhalte“), (b) einem Anspruch, dass die Nutzung der Kundeninhalte durch das Unternehmen die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt, und (c) jeglichen Ansprüchen Dritter gegen das Unternehmen aufgrund von Verletzungen geistigen Eigentums oder unlauterem Wettbewerb im Zusammenhang mit den Improove-Diensten. Um für eine solche Verteidigung und Zahlung in Frage zu kommen, muss das Unternehmen: (i) den Kunden unverzüglich schriftlich über einen Anspruch informieren; und (ii) dem Kunden die Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Verhandlungen gestatten und mit dem Kunden dabei uneingeschränkt kooperieren. Das Unternehmen verpflichtet sich, den Kunden und seine Rechtsnachfolger und Zessionare zu entschädigen und schadlos zu halten und vor allen Verlusten, Forderungen, Aufwendungen, Schäden, Strafen und Gebühren, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen, die dem Kunden, seinen Rechtsnachfolgern oder Zessionaren im Zusammenhang mit der Verletzung oder Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Unternehmens gemäß dieser Vereinbarung (einschließlich, ohne Einschränkung, aller oben dargelegten Zusicherungen und Gewährleistungen des Unternehmens) oder einer Verordnung, Regelung, Vorschrift oder eines Gesetzes eines Landes, einer politischen Unterteilung oder einer ordnungsgemäß eingesetzten öffentlichen Behörde entstehen.

Haftungsausschluss für alle anderen Garantien.

DAS UNTERNEHMEN GARANTIERT NICHT, DASS DIE IMPROOVE-DIENSTE DEN ERWARTUNGEN ODER ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG LIEGT BEIM KUNDEN. SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT ANDERS ANGEGEBEN, STELLT DAS UNTERNEHMEN SEINE DIENSTE „WIE BESEHEN“ UND OHNE JEGLICHE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG. DIE PARTEIEN STIMMEN ZU, DASS (A) DIE IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGTEN BESCHRÄNKTEN GARANTIEN DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GARANTIEN SIND, DIE VON JEDER PARTEI BEREITGESTELLT WERDEN, UND (B) JEDE PARTEI ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUSSCHLIESST, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, IN BEZUG AUF DIESE VEREINBARUNG, DIE LEISTUNG ODER DIE NICHTMÖGLICHKEIT DER LEISTUNG IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG, DEN INHALT UND DAS COMPUTER- UND VERTRIEBSSYSTEM JEDER PARTEI. SOLLTE EINE BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG GESETZESWIDRIG, NICHTIG ODER AUS IRGENDEINEM GRUND NICHT DURCHSETZBAR SEIN, DANN GILT DIESE BESTIMMUNG ALS VON DIESER VEREINBARUNG TRENNBAR UND BEEINTRÄCHTIGT DIE GÜLTIGKEIT UND DURCHSETZBARKEIT DER VERBLEIBENDEN BESTIMMUNGEN NICHT.

Beschränkte Haftung.

IN KEINEM FALL HAFTET DAS UNTERNEHMEN GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN, DIE AUS DEM HANDELSVERLAUF ODER DER LEISTUNG ENTSTEHEN, ENTGANGENEM EINKOMMEN ODER GEWINN, OB VORHERSEHBAR ODER ANGEBLICH AUF EINER VERLETZUNG DER GARANTIE, DES VERTRAGS, DER FAHRLÄSSIGKEIT ODER DER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN HAFTUNG BERUHEND, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN, DEM VERLUST VON DATEN ODER JEGLICHER LEISTUNG AUS DIESER VEREINBARUNG, SELBST WENN DIESE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER WENN SOLCHE VERLUSTE ODER SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WÄREN UND UNGEACHTET DES FEHLSCHLAGS DES WESENTLICHEN ZWECKS EINES HIER BEREITGESTELLTEN BEGRENZTEN RECHTSMITTELS. WERDEN KEINE RÜCKERSTATTUNGEN GEBEN. DAS UNTERNEHMEN GIBT KEINE GARANTIE JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, IN BEZUG AUF PRODUKTE ODER INHALTE DRITTER ODER VON DRITTEN ERWORBENE SOFTWARE, AUSRÜSTUNG ODER HARDWARE. Ungeachtet des Vorstehenden darf die Haftung des Unternehmens – ob aufgrund von Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Billigkeit, Fahrlässigkeit oder einem anderen Rechtskonzept – in keinem Fall den Wert der Kundenbestellung überschreiten, wie im PSA beschrieben. Es wird vereinbart und anerkannt, dass die Bestimmungen dieser Vereinbarung die Risiken zwischen Unternehmen und Kunden verteilen, dass die Preisgestaltung des Unternehmens diese Risikoverteilung widerspiegelt und dass das Unternehmen diese Vereinbarung ohne diese Verteilung und Haftungsbeschränkung nicht abgeschlossen hätte. IN GERICHTSBARKEITEN, DIE DEN UMFANG VON RECHTSMITTELN, SCHÄDEN ODER DER HAFTUNG EINSCHRÄNKEN ODER AUSSCHLIESSEN, WIE DIE HAFTUNG FÜR GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN, ODER DIE DEN AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN NICHT ERLAUBEN, SIND DIE OBEN DARGELEGTEN EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE VON GARANTIEN, RECHTSMITTELN, SCHÄDEN ODER HAFTUNG SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG. DEM KUNDEN STEHEN UNTER UMSTÄNDEN AUCH ANDERE RECHTE ZU, DIE JE NACH STAAT, LAND ODER ANDERER GERICHTSBARKEIT VARIIEREN.

Darstellungen.

Kunde und Unternehmen geben zugunsten der jeweils anderen Partei die folgenden Zusicherungen und Gewährleistungen ab:

Kunde und Unternehmen sichern zu und gewährleisten, dass sie über die erforderliche Autorität, Sachkenntnis und Kapazität verfügen, um diesen Vertrag abzuschließen und die mit diesem Vertrag verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Kunde und Unternehmen sichern der jeweils anderen Partei zu und garantieren bedingungslos, dass sämtliche an die jeweils andere Partei gelieferten Textelemente, Grafiken, Fotos, Designs, Markenzeichen oder andere Kunstwerke Eigentum des Kunden oder des Unternehmens sind oder dass der Kunde oder das Unternehmen die Erlaubnis des rechtmäßigen Eigentümers zur Verwendung dieser Elemente besitzt. Sie werden die jeweils andere Partei und deren Unterauftragnehmer von allen Ansprüchen oder Klagen freistellen, schützen und verteidigen, die sich aus der Verwendung dieser vom Kunden oder Unternehmen gelieferten Elemente ergeben.

Das Unternehmen sichert zu und gewährleistet, dass der Export und die Lieferung der Liefergegenstände und Entwicklungen an das Unternehmen nicht gegen die Gesetze oder Bestimmungen eines Landes oder einer politischen Unterteilung, denen das Unternehmen unterliegt, verstoßen haben und dies auch nicht tun werden.

Das Unternehmen wird seine Verpflichtungen, Dienstleistungen oder Wartungsarbeiten für den Kunden mit Sorgfalt, Sachkenntnis und Gewissenhaftigkeit gemäß den geltenden professionellen Standards ausführen.

Der Kunde garantiert, dass sämtliche Textelemente, Grafiken, Fotos, Designs, Markenzeichen oder andere Kunstwerke, die dem Unternehmen zur Aufnahme auf der oben genannten Website zur Verfügung gestellt werden, Eigentum des Kunden sind oder dass der Kunde von den rechtmäßigen Eigentümern die Erlaubnis zur Verwendung jedes dieser Elemente erhalten hat. Außerdem wird er das Unternehmen und seine Subunternehmer von jeglicher Haftung oder Klage freistellen, die aus der Verwendung dieser Elemente entsteht.

Von Zeit zu Zeit erlassen Regierungen Gesetze und erheben Steuern und Zölle, die den elektronischen Handel im Internet betreffen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für die Einhaltung dieser Gesetze, Steuern und Zölle verantwortlich ist und das Unternehmen und seine Subunternehmer von allen Ansprüchen, Klagen, Strafen, Steuern oder Zöllen freistellt, die sich aus der Nutzung des elektronischen Handels im Internet durch den Kunden ergeben.

Der Kunde gewährleistet und haftet für sämtliche (privaten und staatlichen bzw. behördlichen) Genehmigungen/Zulassungen, Lizenzen und Rechte, die für den Betrieb, die Wartung und die Verbesserung der vom Kunden betriebenen Website(s) einschließlich deren Inhalt(e) erforderlich sind, und der Kunde wird alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um deren Fortbestand zu gewährleisten.

Darüber hinaus garantiert und haftet der Kunde dafür, dass seine Website gemäß den geltenden Gesetzen betrieben wird und nicht für nicht legitime Zwecke oder mit seinem Wissen von Dritten verwendet wird. Der Kunde ist verpflichtet, alle wirtschaftlich angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um Gesetzesverstöße oder eine missbräuchliche Verwendung seiner Website(s) durch Dritte zu verhindern.

Der Kunde wird der Gesellschaft unverzüglich nach Erhalt und Bestätigung seiner Bestellung sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Unterlagen zur Verfügung stellen. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.

Vertraulichkeit.

Die Parteien vereinbaren, die urheberrechtlich geschützten oder vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. „Geschützte oder vertrauliche Informationen“ umfassen unter anderem schriftliche oder mündliche Verträge, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Geschäftsmethoden, Geschäftsrichtlinien, Memos, Berichte, Aufzeichnungen, auf Computern gespeicherte Informationen, Notizen oder Finanzinformationen. Geschützte oder vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen die Verpflichtungen der empfangenden Partei allgemein bekannt sind oder werden; (ii) der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden; (iii) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden; oder (iv) aufgrund eines Gerichtsbeschlusses oder eines anderen rechtmäßigen Verfahrens offengelegt werden müssen. Die Parteien vereinbaren, die urheberrechtlich geschützten oder vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei in keiner Form Dritten zugänglich zu machen oder die urheberrechtlich geschützten oder vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei für andere als die in dieser Vereinbarung angegebenen Zwecke zu verwenden. Die urheberrechtlich geschützten oder vertraulichen Informationen jeder Partei bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum dieser Partei. Die Parteien vereinbaren, dass im Falle einer Nutzung oder Offenlegung durch die andere Partei, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen ist, die nicht offenlegende Partei Anspruch auf einen angemessenen Schadensersatz hat. Ungeachtet der Kündigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung erkennen Unternehmen und Kunde an und vereinbaren, dass ihre Geheimhaltungspflichten in Bezug auf geschützte oder vertrauliche Informationen für einen Gesamtzeitraum von einem (1) Jahr ab dem Inkrafttretensdatum bestehen bleiben.

Abwerbeverbot.

Zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Unternehmens darf der Kunde während und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach der Erbringung der Improove-Dienste weder direkt noch indirekt zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil einer anderen Person, Firma oder Einrichtung eine der folgenden Handlungen vornehmen: (a) um die Anstellung oder Dienste einer Person werben, diese Person einstellen oder andere dazu veranlassen, um die Anstellung oder Dienste einer Person zu werben oder diese Person einzustellen, die zum Zeitpunkt der Erbringung der Improove-Dienste oder im Zeitraum von sechs (6) Monaten vor der Erbringung der Improove-Dienste bei dem Unternehmen oder einem seiner verbundenen Unternehmen beschäftigt war oder von der bekannt war, dass sie bei dem Unternehmen oder einem seiner verbundenen Unternehmen beschäftigt war; oder (b) sich anderweitig in das Geschäft oder die Konten des Unternehmens oder eines seiner verbundenen Unternehmen einmischen.

Höhere Gewalt.

Keine der Parteien haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung der in dieser Vereinbarung geforderten Verpflichtungen, die auf Ursachen oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der jeweiligen Partei liegen und die die jeweilige Partei trotz kaufmännisch angemessener Sorgfalt nicht überwinden kann, und gilt auch nicht als Vertragsbrecher oder Vertragssäumiger. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich und unternimmt kaufmännisch angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu minimieren.

Verhältnis der Parteien.

Das Unternehmen gilt bei der Erbringung von Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung als unabhängiger Auftragnehmer, und nichts hierin Enthaltenes stellt diese Vereinbarung als Beschäftigung, Joint Venture oder Partnerschaft dar. Der Kunde verpflichtet sich durch diese Vereinbarung, die PSA oder anderweitig nicht, Verpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen, weder durch Vorschriften noch durch Verträge. Das Unternehmen ist in keiner Weise als Vertreter des Kunden auszulegen oder als Vertreter des Kunden in irgendeiner Hinsicht zu handeln, ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung.

Kündigung und Bezahlung.

Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und der anderen benannten Partei persönlich an die in der PSA aufgeführten Adressen zugestellt werden, und zwar per Einschreiben, Einschreiben oder Expresspost mit Rückschein oder per Federal Express. Jede Partei kann ihre Adresse ändern, an die Mitteilungen oder Zahlungen gemäß den Bestimmungen dieses Absatzes durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gesendet werden sollen.

Geltendes Recht.

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York unter Ausschluss des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und aller anwendbaren Kollisionsnormen.

Für Rechtsnachfolger verbindliche Vereinbarung.

Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind für die Vertragsparteien sowie deren Erben, Verwalter, Rechtsnachfolger und Zessionare bindend und kommen ihnen zugute.

Übertragbarkeit.

Der Kunde darf diesen Vertrag oder die Rechte und Pflichten daraus nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens an Dritte abtreten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, bei Bedarf Subunternehmer für dieses Projekt einzusetzen, um eine termingerechte Fertigstellung zu gewährleisten. Im Falle einer zulässigen Vergabe von Subunternehmern bleibt das Unternehmen für jegliche Handlungen oder Unterlassungen von Subunternehmern in derselben Weise verantwortlich, als ob diese Handlungen oder Unterlassungen vom Unternehmen vorgenommen worden wären.

Verzicht.

Der Verzicht einer Partei auf die Geltendmachung eines Verzugs stellt keinen Verzicht auf die Geltendmachung früherer oder nachfolgender Verzugsansprüche hinsichtlich derselben oder anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung dar.

Salvatorische Klausel.

Wird eine einzelne Bedingung, Klausel oder Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, so berührt diese Ungültigkeit die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bedingungen, Klauseln oder Bestimmungen nicht und die ungültige Bedingung, Klausel oder Bestimmung gilt als von dieser Vereinbarung abgetrennt.

Integration.

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft der Parteien dar, hebt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien auf und ersetzt sie. Sie ist als endgültiger Ausdruck ihrer Vereinbarung gedacht. Sie darf nur in schriftlicher Form geändert oder ergänzt werden, wenn sie von den Parteien unterzeichnet ist und ausdrücklich auf diese Vereinbarung verweist. Diese Vereinbarung hat Vorrang vor allen anderen Dokumenten, die möglicherweise im Widerspruch zu dieser Vereinbarung stehen.

Kein Rückschluss auf den Autor.

Keine Bestimmung dieser Vereinbarung darf zum Nachteil einer Partei ausgelegt werden, weil diese Bestimmung von der betreffenden Partei oder ihrem gesetzlichen Vertreter verfasst wurde.

Streitigkeiten.

Kunde und Unternehmen verpflichten sich, sich nach Treu und Glauben darum zu bemühen, etwaige Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, durch Verhandlungen beizulegen. Gelingt es den Parteien nicht, eine solche Meinungsverschiedenheit innerhalb von dreißig (90) Tagen beizulegen, wird jede Kontroverse oder Forderung, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Auslegung oder Verletzung, von jeder der Parteien einem Schiedsverfahren in New York, New York, gemäß den Handelsschiedsregeln der American Arbitration Association unterworfen. Das Schiedsverfahren wird von einem Schiedsrichter durchgeführt, der (a) nach alleinigem Ermessen des Administrators der American Arbitration Association ausgewählt wird und (b) ein zugelassener Anwalt mit mindestens zehn (10) Jahren Berufserfahrung als Anwalt und mindestens fünf (5) Jahren Erfahrung in der Verhandlung von Technologieverträgen oder der Prozessführung bei Technologiestreitigkeiten ist. Der Schiedsrichter ist befugt, jeden Schiedsspruch zu fällen, der auch von einem Richter der Staatsgerichte von New York ohne Geschworene gefällt werden könnte, und zwar nur diese Befugnis, mit der Ausnahme, dass der Schiedsrichter nicht befugt ist, Strafschadenersatz, Schadensersatz in dreifacher Höhe oder sonstigen Schadenersatz zuzusprechen, der nicht kompensatorisch ist, selbst wenn dies nach den Gesetzen des Staates New York oder einem anderen anwendbaren Gesetz zulässig ist. Der Schiedsrichter muss seine Lösung für jeden Streitfall innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Unterbreitung des Streitfalls zur Schlichtung bekannt geben. Die schriftliche Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und bindend und kann vor jedem Gericht vollstreckt werden, das für die Parteien und den Gegenstand des Schiedsverfahrens zuständig ist. Ungeachtet des Vorstehenden hindert dieser Abschnitt keine der Parteien daran, bei jedem Gericht vorübergehenden, vorläufigen oder Unterlassungsanspruch zu beantragen.

Gelesen und verstanden.

Jede Partei bestätigt, dass sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden hat und erklärt sich mit deren Bedingungen einverstanden.

Ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter.

Jede Partei garantiert, dass ihr Vertreter, dessen Unterschrift unten erscheint, durch alle notwendigen und angemessenen Unternehmensmaßnahmen zur Ausführung dieser Vereinbarung ordnungsgemäß bevollmächtigt ist.